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Allgemeine Geschäftsbedingungen der hyrd GmbH

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) hyrd GmbH, c/o TechQuartier Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, Telefon: +49 (0)69 269 14 965, Mobile: +49 (0)1633733861, E-Mail: [email protected] (im Folgenden „wir“ bzw. der „Plattformbetreiber“), bietet über die hyrd Plattform (im Folgenden die „Plattform“) den Nutzern der Plattform (im Folgenden die „Nutzer“) die Möglichkeit, Dokumente und Bewerberdaten zu hinterlegen, Bewerbungen zu erstellen, sich für offene Stellen zu bewerben und Bewerbungsdaten automatisiert an potentielle Arbeitgeber zu übermitteln.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die geltenden Bedingungen für die Nutzung der Leistungen des Plattformbetreibers (siehe § 2 dieser Nutzungsbedingungen). Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen eines Nutzers erkennen wir nicht an, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Wir möchten Studierenden helfen, den Job zu bekommen der am besten zu ihnen passt. Der Plattformbetreiber stellt eine Plattform bereit, auf der Nutzer Bewerbungen erstellen und diese, wie auch alle anderen bewerbungsrelevanten Daten vollständig digital, automatisiert an Unternehmen übermitteln können. Die Nutzung der Plattform ist kostenlos. Zusätzliche, ergänzende Anwendungen können einmalig kostenpflichtig erworben werden von Nutzer der Premium-Version (Premium-Nutzer)

(2) Ein Nutzer kann sich auf der Plattform registrieren und durch hochladen des Lebenslaufes oder durch manuelle Eingabe das Nutzerprofil erstellen. Die Informationen des jeweiligen Nutzers werden so angezeigt, wie sie vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese Informationen richtig sind oder von unseren Algorithmen korrekt ausgelesen oder korrekt ausgegeben werden. Verantwortlich für den Inhalt solcher im Profil angezeigter Informationen ist alleine der jeweilige Nutzer. Wir machen uns die Inhalte der Nutzer ausdrücklich nicht zu Eigen.

(4) Vor Übertragung der Bewerbungsdaten ist der Nutzer angehalten, die zu übermittelnden Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Trotz großer Anstrengungen unser Produkt zu optimieren kann der Plattformbetreiber keine Garantie für die Richtigkeit der an Unternehmen zu übermittelten Daten abgeben. Wir übernehmen keine Garantie für die Übermittlung der Daten.

(5) In Ergänzung zu der oben beschriebenen kostenlosen Plattform hat der Nutzer die Möglichkeit zur Bereitstellung der im Premium-Auftrag (Premium-Auftrag) vereinbarten Premium-Anwendungen (Premium-Anwendung) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Premium-Anwendung und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Premium-Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die Premium-Anwendungsdaten im vereinbarten Umfang durch den Plattformbetreiber gegenüber dem Premium-Nutzer gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Der Leistungsumfang des Premium-Auftrages und der Premium-Anwendungen kann vom Plattformbetreiber unter Berücksichtigung der Nutzer und Premium-Nutzer Interessen von Zeit zu Zeit angepasst werden.

§ 3 Registrierung von Nutzern

(1) Nutzer können sich kostenlos auf der Plattform registrieren. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen.

(2) Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung unserer Nutzungsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei weiterer Verpflichtung für den Nutzer verbunden. Der Nutzer kann die Nutzung der Plattform jederzeit beenden und seinen Account löschen. Gleiches gilt für einzelne Einträge

(3) Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, verschiedene Daten in seinem Account zu speichern. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen und die persönlichen und Bewerber-Daten in seinem Nutzerprofil stets aktuell zu halten und relevante Änderungen – z.B. Adress- oder Universitäts- / Berufsrelevante Daten– unverzüglich nachzutragen. Weiterhin sollten Nutzerpräferenzen stets aktuell sein. Änderungen können online selbst im eigenen Account vorgenommen werden.

(4) Jeder Nutzer der Plattform darf nur ein Nutzerkonto eröffnen. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

(5) Gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, rassistische oder pornographische Inhalte im Profil eines Nutzers sind verboten.

(6) Jeder Nutzer der Plattform hat sicherzustellen, dass die von ihm verwendeten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind.

(7) Die Nutzer dürfen in ihren Profilen oder Nachrichten nicht auf externe Angebote hinweisen, die mit den Leistungen des Plattformanbieters direkt oder indirekt im Wettbewerb stehen.

(8) Nutzer dürfen in Kommunikation die über die Plattform versendet wird keine anstößige oder beleidigende Sprache verwenden.

(9) Eine Bewerbung über die Plattform darf durch einen Nutzer nur versendet werden, wenn der Nutzer die Intension hat, den Arbeitsplatz tatsächlich anzutreten. Falls dies bei Initiierung des Versendens / der Übermittlung der Bewerberdaten an den potentiellen Arbeitgeber durch den Nutzer nicht beabsichtigt ist, ist die Initiierung des Versendens / der Übermittlung unzulässig. Unzulässiges Verhalten kann, im Besonderen bei Beschwerden von potentiellen Arbeitgebern, zum ständigen Ausschluss von der Plattform führen.

(10) Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen behalten wir uns vor, Inhalte auf Profilen jederzeit zu löschen und den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Hat der Nutzer einen Verstoß zu vertreten, ist der Nutzer verpflichtet, uns alle entstandenen Schäden und Aufwände zu ersetzen und uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die uns aufgrund des Verstoßes des Nutzers gegen die Bedingungen gemäß Abs. 3 bis 9 entstehen oder gegen uns aus diesem Grund geltend gemacht werden.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Wir sind berechtigt, jede Bewerbung und die Bewerberdaten eines Nutzers mit dessen ausdrücklicher, job-individueller Zustimmung an potentielle Arbeitgeber weiterzuleiten oder diesen eine Bewerbung zugänglich zu machen. Insoweit räumt der Nutzer dem Plattformbetreiber ein nicht-ausschließliches räumlich unbeschränktes und kostenloses Nutzungsrecht an den vom Nutzer auf der Plattform bereitgestellten Bewerbungsdaten und Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsvideos ein. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

(2) Das Nutzungsrecht gemäß Abs. 1 endet mit Löschung seines Accounts durch den Nutzer.

§ 5 Gewährleistung durch den Plattformbetreiber

(1) Informationen über Nutzer stellen wir ausschließlich so zur Verfügung, wie sie uns vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen von Nutzern und für die Inhalte des Profils eines Nutzers. Sollten wir Kenntnis davon erlangen, dass in einem Profil eines Nutzers beleidigende oder rechtswidrige Inhalte enthalten sind, so werden wir diese Inhalte löschen.

(2) Wir stellen Nutzern die Plattform, außer den Premium-Anwendungen, kostenlos zur Verfügung. Unsere Haftung richtet sich nach den §§ 599, 600 Bürgerliches Gesetzbuch. Darüber hinaus haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

§6 Bereitstellung von Premium-Anwendung und Speicherplatz für Premium-Anwendungsdaten

(1) Der Plattformbetreiber hält ab dem im Premium-Auftrag vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden auch bei Mehrzahl „Server“ genannt) die im Premium-Auftrag vereinbarte Premium-Anwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der Regelungen im Auftrag und diesen AGB bereit. Der Plattformbetreiber kann dabei im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen eigene IT-Systeme und IT-Systeme Dritter einsetzen.

(2) Der Funktionsumfang der Premium-Anwendung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Premium-Anwendung gemäß dem Premium-Auftrag.

(3) Hat der Premium-Nutzer den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Premium-Nutzer zu der Premium-Anwendung nutzt, so ist der Premium-Nutzer verpflichtet, die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und den Plattformbetreiber unverzüglich zu informieren.

(4) Der Plattformbetreiber ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet, die Software laufend weiterzuentwickeln, sowie den Leistungsumfang des Premium-Auftrages anzupassen.

(5) Der Plattformbetreiber hält auf dem Server ab dem im Premium-Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die Premium-Anwendungsdaten ausreichend Speicherplatz bereit.

(6) Übergabepunkt für die Premium-Anwendung und die Premium-Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums in dem die Premium-Anwendung betrieben wird.

(7) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Premium-Nutzer sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Premium-Nutzer und dem Plattformbetreiber bis zum Übergabepunkt ist der Plattformbetreiber nicht verantwortlich. Der Premium-Nutzer kann die Premium-Anwendung nur nutzen, wenn er diese technischen Anforderungen erfüllt. Die erforderliche Bandbreite der Telekommunikationsverbindung hängt von der Intensität der Nutzung und der Datenmenge des Premium-Nutzer ab.

§7 Technische Verfügbarkeit der Premium-Anwendung und des Zugriffs auf die Premium-Anwendungsdaten

(1) Der Plattformbetreiber schuldet die nachfolgend vereinbarte Verfügbarkeit der Premium-Anwendung und der Premium-Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Premium-Anwendung und der Premium-Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Premium-Nutzer.

(2) Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume während
a) Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht vom Plattformbetreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Premium-Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;
b) Störungen aufgrund schuldhafter Verursachung durch den Premium-Nutzer oder Dritte;
c) einer nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;
d) Wartungsarbeiten gemäß Abs. 3.

(3) In Abstimmung mit dem Premium-Nutzer kann der Plattformbetreiber die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Wartungsarbeiten werden den Zeitraum von vierundzwanzig Stunden im Quartal nicht überschreiten. Der Premium-Nutzer wird die Zustimmung zur Durchführung der Wartungsarbeiten nicht unbillig verweigern.

§8 Nutzungsrechte an der Premium-Anwendung

(1) Nutzungsrechte an der Premium-Anwendung
(a) Der Premium-Nutzer erhält an der Premium-Anwendung einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Eine Überlassung der Anwendung oder der Premium-Anwendung an den Premium-Nutzer erfolgt nicht.
(c) Der Premium-Nutzer darf die Premium-Anwendung nur für seine eigenen Tätigkeiten nutzen.
(d) Sofern der Plattformbetreiber während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Änderungen im Hinblick auf die Premium-Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Premium-Nutzer eingeräumt werden, stehen dem Premium-Nutzer nicht zu. Der Premium-Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, die Premium-Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Premium-Anwendung Dritten zugänglich zu machen.

(2) Verletzung der Bestimmungen nach Absatz 1 durch den Premium-Nutzer
(a) Verletzt der Premium-Nutzer die Regelungen in Absatz 1 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Plattformbetreiber nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Premium-Nutzer und erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe den Zugriff des Premium-Nutzer auf die Premium-Anwendung oder die Premium-Anwendungsdaten sperren oder die Plattform in Gänze.
(b) Für jeden Fall, in dem der Premium-Nutzer die Nutzung der Premium-Anwendung durch nicht berechtigte Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Premium-Nutzer jeweils eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom Plattformbetreiber im billigen Ermessen bestimmt wird und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft wird, zu bezahlen. Mit der Geltendmachung oder Entrichtung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung oder eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzes gegenüber dem Premium-Nutzer durch den Plattformbetreiber nicht ausgeschlossen. Eine verwirkte und bezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz vollumfänglich angerechnet.
(c) Weitergehende Rechte des Plattformbetreiber bleiben unberührt.

§9 Vergütung

(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bezüglich der Premium-Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung ergibt sich aus dem Auftrag.

(2) Vergütungen werden zuzüglich deutsche Mehrwertsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

(3) Soweit nicht anderweitig im Premium-Auftrag vereinbart, gilt für die Leistung der Vergütung, die einmalige Gebühr für die Nutzung der Premium-Anwendung wird bei Abschluss des Premium-Auftrages abgerechnet. Vergütungen sind unverzüglich ohne Abzug nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Plattformbetreiber.

§10 Preise und Preisanpassungen für die Nutzung der Premium-Anwendung

(1) Der Preis der Premium-Anwendung entspricht dem Preis wie auf der Plattform vom Plattformbetreiber angegeben.

§11 Mängelhaftung

(1) Der Premium-Nutzer hat dem Plattformbetreiber Mängel unverzüglich in Schriftform per E-Mail an [email protected] anzuzeigen.

(2) Für Mängel der Premium-Anwendung, die bereits bei deren Überlassung an den Premium-Nutzer vorhanden waren, haftet der Plattformbetreiber nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

(3) Der Plattformbetreiber beseitigt vom Premium-Nutzer ordnungsgemäß gemeldete Mängel des Dienstes innerhalb angemessener Fristen. Eine ordnungsgemäße Meldung eines Mangels liegt vor, wenn der Premium-Nutzer den Mangel so detailliert wie möglich beschrieben hat. Ordnungsgemäße Meldungen müssen insbesondere enthalten:
(a) Wortlaut etwaiger Fehlermeldungen,
(b) Screenshot des Fehlerzustandes,
(c) Schritte zur Reproduktion des Fehlerzustandes,
(d) Eingesetztes System,
(e) Verwendete Hardwareumgebung einschließlich sämtlicher verwendeten Drittanbietersoftware.
Sind Meldungen des Premium-Nutzers nicht vertragsgemäß, so beginnen Fristen zur Mangelbeseitigung nicht zu laufen.

(4) Mängelansprüche des Premium-Nutzers bestehen nicht, wenn der Premium-Nutzer den Mangel verursacht hat, insbesondere:
(a) bei nicht autorisierten Eingriffen des Premium-Nutzers in die Premium-Anwendung mithilfe von Software oder anderen technischen Einrichtungen, die das Funktionieren der Premium-Anwendung ändern, erweitern oder gefährden,
(b) bei Zugriffen auf die Premium-Anwendung mit anderen technischen Mitteln als den in der Leistungsbeschreibung genannten Internetbrowsern,
(c) bei Einsatz von Hardware oder einer Softwareumgebung, die nicht den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Systemvoraussetzungen entspricht, es sei denn, der Premium-Nutzer weist nach, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat.

(5) Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder der Plattformbetreiber diesen im Rahmen der Mängelhaftung nicht zu vertreten hat, hat der Plattformbetreiber Anspruch auf Erstattung des durch die Überprüfung entstandenen Aufwands nach der zum Zeitpunkt der Überprüfung gültigen Preisliste des Plattformbetreibers, es sei denn, der Premium-Nutzer weist nach, dass er die Fehlvorstellung vom Vorliegen eines Mangels oder von der Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers für diesen Fehler nicht zu vertreten hat.

(6) Eine Kündigung des Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Plattformbetreiber ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Plattformbetreiber ernsthaft und endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder sie dem Premium-Nutzer aus anderen Gründen unzumutbar ist.

(7) Eine Kündigung wegen einer nur unerheblichen Hinderung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ausgeschlossen.

(8) Schadensersatz kann der Premium-Nutzer nur nach Maßgabe von §12 geltend machen. Schadensersatz, im Besonderen ist bei dauerhafter Nichtzurverfügungstellung von Premium-Anwendungen, ist begrenzt auf die vom Premium-Nutzer geleistete Zahlung. Es besteht kein Anspruch auf einen Leistungsumfang für Premium-Anwendungen der dem Leistungsumfang der Premium-Anwendung bei Abschluss des Premium-Auftrages entspricht.

§12 Haftung für Rechte Dritter

(1) Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn Dritte gegenüber dem Premium-Nutzer Rechte an der Premium-Anwendung geltend machen. Der Premium-Nutzerermächtigt den Plattformbetreiber in diesem Fall, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Der Premium-Nutzerunterstützt den Plattformbetreiber bei der Auseinandersetzung. Er stellt insbesondere schriftlich die notwendigen Informationen sowie relevante Unterlagen zur Verfügung und beantwortet Fragen des Plattformbetreibers. Der Premium-Nutzer ist nicht berechtigt, die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters anzuerkennen.

(2) Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Premium-Nutzer, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte oder sonstigen Verletzung des Vertrages durch den Premium-Nutzerergibt. In diesem Fall stellt der Premium-Nutzerden Plattformbetreiber auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Premium-Nutzer weist nach, dass er die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Im Übrigen findet bei Rechtsmängeln §10 Anwendung.

§13 Datenverarbeitung; Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die jederzeit hier eingesehen werden können: https://hyrd.de/datenschutz.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollissionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung sowohl der Interessen des Nutzers als auch des Plattformbetreibers als zumutbar erscheint. Diese Berechtigung zur Änderung umfasst nicht wesentliche Inhalte des Vertragsverhältnisses, insbesondere Umfang und Qualität der gegenseitigen Leistungspflichten sowie die Vertragslaufzeit. Der Nutzer hat nach der Ankündigung ein Widerspruchsrecht. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Widerspruchserklärung innerhalb von 6 Wochen ab Information über die Änderung. Widerspricht der Nutzer nicht, so gilt die Änderung als genehmigt. Zusammen mit der Änderungsankündigung wird der Plattformbetreiber den Nutzer auf diesen Umstand hinweisen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.

Stand November 2019
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